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Grundbucheintragung Kosten in der Übersicht

Die Unterschrift unter den Kaufvertrag für eine Immobilie bedeutet nicht automatisch, dass der Eigentümer wechselt. Hierzu ist eine Änderung des Grundbucheintrags notwendig. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem die Besitzverhältnisse für Grundstücke dokumentiert sind.

Erst wenn der Eintrag erfolgt und die Grundbucheintragung Kosten beglichen sind, ist der Eigentumswechsel offiziell vollzogen.

Wann erfolgt eine Grundbucheintragung?

Das öffentliche Register hat zu jedem Grundstück eine eigene Seite. Auf dieser Seite werden die Besitz- und Rechtsverhältnisse für ebendieses Grundstück dokumentiert. Wechselt der Eigentümer für ein Grundstück, muss eine Änderung im Grund vorgenommen werden. Damit verbunden sind entsprechende Grundbucheintragung Kosten, die bei der Änderung im Grundbuchamt entsprechend zu entrichten sind.

Generell ist das Verfahren sehr strikt vorgeschrieben. Wird das Grundstück noch über eine Bank finanziert, wird diese mit der Grundschuld ebenfalls in das Grundbuch eingetragen. Erst nach vollständigem Ablösen der Finanzierung kann dann die endgültige Übertragung beantragt werden.

Wie hoch fallen die Grundbucheintragung Kosten aus?

Das Verfahren der Änderung des Eintrags hängt primär von der Arbeitsbelastung im zuständigen Grundbuchamt ab. Teilweise kann sich diese über mehrere Wochen hinziehen. Die Grundbucheintragungskosten setzen sich aus den Kosten für den Eintrag selbst und dem Preis für den Notar zusammen. Die Gebühren sind dabei gesetzliche geregelt und orientieren sich prozentual am Kaufpreis.

Das Gerichts- und Notarkostengesetz sieht dabei bestimmte Kostensätze vor. Grob überschlagen fallen circa 0,5 % des Kaufpreises als Grundbucheintragung Kosten für das Grundbuchamt an sowie rund 1,0 % für den Notar. Eine Änderung im Verkaufsfall bedarf immer eines Notars, sodass hier keinerlei Kosten eingespart werden können.

Gibt es einen Grundbucheintragungs-Kosten-Rechner?

Wer seine Rechnung validieren möchte, kann auf entsprechende Rechner im Internet zugreifen. Eine Vielzahl findet man über die üblichen Suchmaschinen, wenn man den Begriff als Suchwort eingibt.
Benötigt wird dazu einerseits der Kaufpreis gemäß dem Notarprotokoll sowie eine eventuell einzutragende Grundschuld.

Die Grundbucheintragung Kosten-Rechner können an der Stelle jedoch immer nur eine grobe Indikation sein. Abhängig von der Vertragsgestaltung und der Vereinbarung der Parteien, können unter Umständen weitere Kosten anfallen.

Was kostet ein Grundbucheintrag im Durchschnitt?

Die genauen Grundbucheintragung-Kosten lassen sich nur durch ein konkretes Angebot des Notars für ein explizites Grundstück ermitteln. Da der Notar abhängig von der vertraglichen Gestaltungen zusätzliche Kosten abrechnen könnte, gibt es keinen festgelegten Pauschalwert.

Grob ist von einem Wert von circa 1,5 % des Kaufpreises auszugehen, der für die Grundbucheintragung Kosten anfällt. Mit diesem Wert kann vorab kalkuliert werden, ohne dass der Notar für das Grundstück im Speziellen um ein Angebot gebeten werden muss.

Abhängig von der finanziellen Situation kann auch mit einem leicht höheren Wert gerechnet werden, beispielsweise 1,75 – 2,00 %. So sind vermutlich auch eventuelle Zusatzkosten einkalkuliert und fallen später nicht ins Gewicht der Gesamtkalkulation.

Wird ein Grundstück mit einer Immobilie für beispielsweise 250.000 Euro verkauft, fallen circa 1.250 Euro Kosten für das Grundbuchamt (0,5 %) sowie rund 2.500 Euro für den Notar (1,0 %) an. Der gesamte, grob kalkulierte, Kostenblock für den Grundbucheintrag beträgt also circa 3.750 Euro. Ohne die Eintragung einer Grundschuld ist der Betrag entsprechend geringer.

Den Grundbucheintrag ändern – Kosten und Gebühren

was-kostet-eingrundbucheintrag Beim Grundbuchamt fallen Gebühren für verschiedene Einträge an. Dazu gehört unter anderem die Eintragung und Löschung der Auflassungsvormerkung sowie die Eintragung der Grundschuld sowie des neuen Eigentümers.

Der zuständige Notar der Wahl rechnet gleichermaßen Kosten ab. Hierbei ist der größte Anteil die Beurkundung des Grundstückkaufvertrags, der die Basis für alle weiteren Schritte und auch Kosten ist. Ferner rechnet er die Grundschulbestellung mit oder ohne Vollstreckungsklausel ab, die den Prozess der Änderung beim Grundbuchamt anstößt.

Als eingesetzter Notar rechnet dieser auch eine entsprechende Betreuungsgebühr für den Kaufvertrag sowie die Grundschuld, sowie sogenannte Vollzugstätigkeiten. Diese umfassen alle Arbeiten, die zur Änderung führen.

Sofern keine Grundschuld eingetragen werden muss, entfallen die Kosten hierfür sowohl beim Grundbuchamt als auch für den Notar.

Grundeintragung beim Erbe – Was beachten?

Die Änderung des Grundbucheintrags ist im Erbfalle teilweise kostenlos. Man spricht hierbei von einer sogenannten Grundbuchberichtigung. Sie ist nur dann möglich, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers beantragt wird.

Ein eventueller Rechtsstreit hemmt diese Frist, sodass nach einer Erbauseinandersetzung auch über die zwei Jahre hinaus eine Grundberichtigung beantragt werden kann.
In diesen Fällen ist die Änderung beziehungsweise Berichtigung für den Erben kostenlos. Der Antrag kann dabei direkt vom Erben beim Grundbuchamt gestellt werden. Ein Notar ist dazu nicht notwendig.

Fazit der Redaktion

Der Kauf einer Immobilie geht meist auch mit dem Kauf eines Grundstücks einher. Neben dem Kaufpreis sollten auch immer die sogenannten Kaufnebenkosten berücksichtigt werden. Die Grundbucheintragung Kosten belaufen sich dabei circa 1,5 % vom Kaufpreis.

Alle Kostenaufstellungen durch entsprechende Kosten-Rechner dürfen nie als verbindlich aufgefasst werden. Je nach vertraglicher Gestaltung können zusätzliche Kosten mit anfallen. Aus diesem Grund kann es clever sein, mit etwas mehr als den 1,5 % zu rechnen, um eventuelle Zusatzkosten direkt mit abzubilden.

Das hilft einerseits dabei, relative Kostensicherheit für den Grundbucheintrag zu schaffen, als auch andererseits bei einer Finanzierung einen vollumfänglichen Überblick über die Kosten zu haben.

Häufige Fragen:

Was sind die Voraussetzungen für einen Eintrag ins Grundbuch?

Damit ein Eintrag im Grundbuch erfolgen kann, muss eine Eintragungsfähigkeit vorliegen. Die beschreibt die Einigkeit von zwei (oder mehr) Parteien, über den entsprechenden Eigentumswechsel. Zuletzt muss ein Antrag auf Eintragung beim Grundbuchamt vorliegen, damit die Mitarbeiter dort tätig werden können.